Zum Vorhaben der Länder Hamburg und Bayern, eine Bundesratsinitiative zur Einrichtung eines Härtefallfonds zu starten, erklärt Maria Klein-Schmeink:
„Dass aus den Ländern und darüber hinaus auch noch aus Kreisen der CDU/CSU – wenn auch als reichlich späte Einsicht – neue Bewegung in das Thema Härtefallfonds kommt, kann ich nur begrüßen. Wir fordern einen solchen schon seit Langem. Die verfahrenstechnischen Hürden für geschädigte Patientinnen und Patienten sind immer noch zu hoch. Nach wie vor ist uns wichtig, dass die Beweislast für geschädigte Patienten herabgesetzt wird, damit Opfer von Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht haben. Für schwer geschädigte Patienten, deren Fall ungeklärt bleibt, ist darüber hinaus aber die Einrichtung eines Härtefallfonds erforderlich. Ein solcher Fonds schafft für die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen eine Erleichterung und ist eine Antwort für die Fälle, in denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken verbunden sind. Anstatt sich für mehr Patientenrechte und -sicherheit einzusetzen, hat sich die Bundesregierung bislang stets, unter Verweis auf die Länder, aus der Verantwortung gestohlen. Es ist gut, wenn die Länder diesen Ball nun aufgreifen und zurück ins Spiel bringen.“