Zur Kritik der Verbraucherzentrale NRW an einigen Frauenärzten zum Umgang mit IGeL-Leistungen erklärt die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte: Pünktlich zum Ärztetag hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) heute eine Kabinettsentscheidung herbeigeführt, die als Gesetzentwurf mit dem Titel „Rechte von Patientinnen und Patienten stärken“ diesen Namen nicht verdient. Die Bundesregierung lässt die Patientinnen und Patienten auch beim Thema IGeL-Leistungen weiterhin im Regen stehen. An keiner Stelle sind durchgreifende Verbesserungen für Patientinnen und Patienten vorgesehen. Oft werden Patienten ungefragt teure Zusatzleistungen aufgedrängt, die sie aus ihrer Tasche bezahlen müssen. Ob diese Untersuchungen wirklich notwendig sind, ist für die Betroffenen sehr schwer einzuschätzen. Die im Gesetzentwurf formulierten Regelungen zu IGeL-Leistungen fallen sogar noch hinter dem zurück, was im Bundesmantelvertrag zwischen Ärzteverbände und Krankenkassen schon jetzt selbstverpflichtend vereinbart ist. Deshalb ist es dringend geboten, dass Ärzte zukünftig über den Nutzen, die Risiken und Folgekosten von IGeL-Leistungen informieren und aus welchem Grund die Krankenkassen diese Untersuchungen nicht bezahlen. Wir Grünen fordern deshalb, dass die Patientinnen und Patienten über alle IGeL-Leistungen verständlich und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt aufgeklärt werden.
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