Am 2. Juni wurde im Bundestag das hochumstrittene Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) gegen die Stimmen der gesamten Opposition verabschiedet. Denn weiterhin droht Menschen, die auf Intensivpflege angewiesen sind, dass sie diese nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit erhalten, sondern auf stationäre Einrichtungen verwiesen werden können. Auch die Änderungen in letzter Minuten stellen nicht eindeutig sicher, dass nicht Krankenkassen darüber entscheiden wo jemand mit hohem Pflegebedarf lebt. „Die SPD hat zwar auf den letzten Metern eine Änderung durchgesetzt, die Zielvereinbarungen auf örtlicher Ebene vorsieht, aber es ist ab jetzt nicht mehr klar und eindeutig geregelt, dass die Krankenkassen sicherzustellen haben, dass es entsprechende Angebote von häuslicher Intensivpflege gibt. Ich halte das für einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, weil damit das Wahlrecht, an welchem Ort jemand die Leistung in Anspruch nehmen kann, eingeschränkt wird“, äußert sich die Münsteraner Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitischer Sprecherin Maria Klein-Schmeink.

Die eigentliche Grundintention des Gesetzes, nämlich die Sicherung von Qualitätsstandards in der Intensivpflege z.B. von Wachkoma-Patienten sowie Verbesserungen im Zugang zur Rehabilitation, wurde parteiübergreifend befürwortet. Doch auf Betreiben des Gesundheitsministers und der Union wurden die umstrittenen Einschränkungen bei der häuslichen Krankenpflege für Menschen, die auf Beatmung und Intensivpflege angewiesen sind, im Gesetz vorgesehen. Bundesweit und auch aus Münster hat es umfassende Kritik an dem Gesetzesvorhaben gegeben.

Die gesamte demokratische Opposition hat sich zusammengetan, um den drohenden Eingriff in das Wunsch- und Wahlrecht im parlamentarischen Verfahren noch abzuwenden. Auch die Betroffenen selbst haben alles versucht trotz Corona-Beschränkungen. Gerade für sie ist der Eingriff in ihr Wunsch- und Wahlrecht darüber, wo sie leben wollen, eine existentielle Frage. Ausgerechnet in einer Zeit, in der sie auf Grund der Corona Pandemie zur Vermeidung eines Infektionsrisikos öffentliche Kontakte meiden, wurde so ein Gesetz durchgezogen. Umso mehr weiß ich die Demo am Brandenburger Tor zu schätzen und auch aus Münster hat es umfassende Kritik an dem Gesetzesvorhaben gegeben.

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