Wir haben im letzten Newsletter bereits über die seit dem 1. Juli 2011 geltende neue Heilmittelrichtlinie für die langfristige Genehmigung von Heilmitteln für Menschen mit schweren funktionellen und strukturellen Schädigungen berichtet. Da einige Krankenkassen den Heilmittelerbringern weiterhin Schwierigkeiten bei der Abrechnung und Anerkennung von verordneten Heilmitteln machen, haben wir dazu einen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit verlangt. Leider ist das Bundesministerium für Gesundheit in seinem Bericht nicht auf die bestehenden Blockaden eingegangen, hat aber bestätigt, dass die neue Heilmittelrichtlinie gilt und umgesetzt werden muss.  Die Beschwerden von Heilmittelerbringern haben zu vielen Briefen an mich als Abgeordnete geführt.
[Unsere Antwort lesen]
Erfreulich ist indessen, dass die Hinweise von Selbsthilfegruppen und anderen zum Bedarf von Behinderten und chronisch Kranken,  langfristige Verordnung von  Heilmitteln  genehmigt zu bekommen, zum Erfolg geführt haben. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde eine Frist von vier Wochen beschlossen. In diesem Zeitraum muss der Antrag auf eine langfristige Verordnung durch die Krankenkassen genehmigt werden. Die langfristigen Verordnungen werden aus den Wirtschaftlichkeitsprüfungen herausgenommen. Sobald diese gesetzliche Vorgabe umgesetzt worden ist, dürften niedergelassene Ärzte nicht mehr behaupten, dass zu viele Heilmittelverordnungen für Patienten mit einem langfristigen Behandlungsbedarf zu steigenden Regressen führen.