Der von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgelegte Härtefallkatalog für BezieherInnen von ALG II wird von Maria Klein-Schmeink kritisiert:
Der vorgelegte Härtefallkatalog wird zu weiterer bürokratischer Stümperei führen. Die vorgesehene Beschränkung der Leistungen durch eine abschließende Liste entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sondern sie folgt allein dem Interesse zusätzliche Kosten so gering wie möglich zu halten. Das Gericht hat klar entschieden, dass der zusätzliche Bedarf im konkreten Einzelfall berücksichtigt werden muss. Weitere Klagen sind also schon jetzt absehbar. Jeder Mensch ist verschieden und damit auch jeder Einzelfall. So haben z.B. Menschen mit Übergrößen besondere Bedarfe. Nicht nur Rollstuhlfahrer brauchen eine Hilfe im Haushalt. Auch Menschen mit anderen Einschränkungen können auf Haushaltshilfe angewiesen sein. Wir Grünen fordern einen offenen Härtefallkatalog, der eine Orientierung gibt, aber den Einzelfall berücksichtigt. Es wird den Jobcentern nicht erspart bleiben, im Einzelfall zu entscheiden.