Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung sind schwere Grundrechtseingriffe, sie dürfen nur „ultima ratio“ sein, sind also immer nur die allerletzte Möglichkeit, wenn keine andere, mildere Maßnahme möglich ist. Menschen in psychiatrischen und psychosozialen Krisen müssen in ihrer Autonomie und Selbstbestimmung gefördert werden. Behandlungen gegen deren Willen werden von vielen Patientinnen und Patienten oft als traumatisierend und entwürdigend erlebt.
Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Hürden für Fixierungen erhöht hat und die Einschaltung eines Richters, notfalls auch nachträglich, nun grundsätzlich bundesweit vorgeschrieben ist. Damit und mit der geplanten 1:1-Betreuung bei Fixierungen wird die Möglichkeit von Missbrauch von Zwangsbehandlungen aufgrund eines fehlenden Konzepts oder zu wenig Personal eingedämmt. Das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten wird gestärkt.
In den Einrichtungen fehlen jedoch oft das Konzept, die Zeit oder schlicht das Personal. Wir stehen deshalb in der Pflicht, zu erwirken, dass es in den psychiatrischen Einrichtungen ausreichend und gut qualifiziertes Personal gibt. Zudem hängen Therapieerfolge oftmals von der Zeit und den Beziehungen des Personals zu den Patient*innen ab. Eine bedarfsgerechte Personalbemessung muss deshalb stärker als bisher an den jeweils individuellen Bedürfnissen der Patient*innen ausgerichtet werden. Dafür muss sichergestellt werden, dass der therapeutische und pflegerische Aufwand, der für eine erfolgreiche Behandlung notwendige Personalmix sowie der Bedarf für eine zwangsarme Psychiatrie in allen Behandlungsbereichen und -settings berücksichtigt werden. Um das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten zu stärken und Zwangsbehandlungen entgegenzuwirken wollen wir zudem psychiatrische Einrichtungen verpflichten, Patient*innen mit wiederkehrenden Krisen Behandlungsvereinbarungen anzubieten. So können Betroffene, wenn sie es möchten, gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Psychotherapeuten verbindlich festlegen, wie sie im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit behandelt werden möchten. Maßgeblich ist, die psychiatrische-psychotherapeutische Versorgung so zu organisieren, dass stationäre Aufenthalte und Zwang von vornherein vermieden werden. Hierfür brauchen wir ausreichend ambulante Krisenhilfen, mehr integrierte Versorgungsangebote und genügend psychotherapeutische Plätze ohne lange Wartezeiten. Um Transparenz über die Praxis herzustellen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, setzen wir uns dafür ein, dass flächendeckend Besuchskommissionen eingesetzt und ein dauerhaftes Monitoring über Anzahl, Dauer und Durchführung von Zwangsbehandlungen eingerichtet werden. Außerdem setzen wir uns für einen Trialog zwischen Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und professionell in der Psychiatrie Tätigen ein und wollen Peer-to-Peer-Ansätze über eine Krankenkassenfinanzierung ausbauen und stärken.