Die aktuellen Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von Sehhilfen durch die gesetzliche Krankenversicherung sind zu eng gefasst. Heute ist es so, dass diejenigen, die überhaupt Zugang zu einer Unterstützung durch die GKV haben, sozusagen fast blind sind. Die Zuschüsse sind mickrig und mit einem unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand verbunden.
Das muss sich ändern. Wer auf eine Brille angewiesen ist, sollte Anspruch auf solidarisch getragene Leistungen der GKV haben. Wir fordern daher die Wiederherstellung der vollständigen Erstattungsfähigkeit medizinisch notwendiger Sehhilfen.
Angesichts teurer Verbesserungen, die bereits für andere Bereiche des Gesundheitswesens beschlossen bzw. geplant sind, fordern wir ein schrittweises Vorgehen: Zunächst ein Anspruch auf vollständige Kostenerstattung für diejenigen, die mindestens eine Brille mit +/- 5 Dioptrien benötigen; hälftige Kostenübernahme für alle mit mindestens +/- 2 Dioptrien. Besonders stark belastete Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen, die die Kosten für Sehhilfen bisher aus ihrem Regelsatz „ansparen“ müssen, sollen ebenfalls sofort entlastest werden. Zudem muss geklärt werden, unter welchen Bedingungen erstattungsfähige Sehhilfen auch direkt durch Optikerinnen und Optiker verordnet werden können, wie dies heute de facto bereits weitverbreitete Praxis ist.
Unser Antrag stellt in der Debatte einen praktikablen, umsetzbaren und vor allem mit Blick auf die Kosten realistisch machbaren Reformentwurf dar. Die Vorschläge bedeuten spürbare Verbesserungen für über 40 Millionen Menschen mit Sehbeeinträchtigung in Deutschland, die sich keine Sorgen mehr machen müssen, dass die Anschaffung einer neuen Brille zur Einkommensbelastung wird.

Link zum Antrag