Zur heutigen öffentlichen Anhörung zum Gesundheitversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) im Gesundheitsausschuss erklärt Maria Klein-Schmeink:

Das Bemühen um mehr Qualität in der Versorgung ist richtig, aber die Bundesregierung bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Wesentliche Mängel bestehen weiter. So wurde die Chance verpasst, endlich für alle Menschen mit Behinderung Anspruch auf Assistenzleistungen im Krankenhaus zu schaffen.

Obwohl im GVWG viel von Qualität und Transparenz die Rede ist, fehlen Vorschläge zur Transparenz der Krankenkassen zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Dabei veröffentlichen einige Kassen längst, wie hoch die Zahl der Bewilligungen, der Ablehnungen und der Widersprüche bis hin zu Sozialgerichtsverfahren ist. Das sollte Pflicht für alle Kassen sein.  (Vgl. Grüner Antrag „Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“, BT-Drucksache 19/26889)

Völlig daneben ist das geplante Ersteinschätzungsverfahren. Fehleinschätzungen mit schlimmen Folgen für die Patientinnen und Patienten sind vorprogrammiert. Wir brauchen endlich eine Reform der Notfallversorgung, die Patientinnen und Patienten, die Hilfe suchen einen verständlichen Behandlungspfad aufzeigt. Dazu gehört eine einheitliche Notrufnummer und Leitstelle, die rund um die Uhr Beratung anbietet und die Betroffenen weiter vermittelt. Dazu gehören zentrale Standorte von Notfallpraxen an Kliniken mit einem gemeinsamen Tresen.

Die Einführung regulärer Studiengänge in den Therapieberufen bis in die übernächste Wahlperiode unter dem Stichwort Gesundheitsversorgungweiterentwicklung laufenzulassen ist reiner Hohn. Für die Versorgung ist das schlecht. In der alternden Gesellschaft brauchen wir mehr akademisch ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten. Damit junge Menschen, die vor der Berufswahl stehen, jetzt nicht zunehmend aus Frust über die ungewissen Aussichten den Therapieberufen den Rücken kehren, fordern wir in einem eigenen Antrag einen verbindlichen Umsetzungsfahrplan mit einem festen Startdatum für die Studiengänge. (Vgl. Grüner Antrag „Perspektive für Therapieberufe schaffen – Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen“, BT-Drucksache 19/27829)