Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Es ist erschreckend, wie uninformiert und ignorant sich die Bundesregierung immer dann zeigt, wenn es um diejenigen geht, die Gesundheitsförderung und Prävention am dringendsten benötigen.
Obwohl die Bundesregierung eingestehen muss, dass sie keinen Überblick darüber hat, inwieweit Arbeitslose von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention erreicht werden, sieht sie keinen Handlungsdruck für eine abgestimmte Gesamtstrategie für diese Zielgruppe.
Gesundheitliche Einschränkungen können sowohl Ursache als auch Folge der Arbeitslosigkeit sein und ein ernsthaftes Vermittlungshindernis darstellen. Nach der offiziellen Arbeitslosenstatistik hatten 2010 nahezu 542.000 Arbeitslose vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen. Die mit der Langzeitarbeitslosigkeit verbundenen psychischen und sozialen Belastungen können zu Ängsten, Stress und physischen Beschwerden führen, die chronisch werden können.
Gesundheitsförderung und Prävention können entscheidend dazu beitragen, dass Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen gar nicht erst in einen Teufelskreis geraten, der nicht nur ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt, sondern auch ihre Gesundheit und Lebensqualität.
Es nicht nachvollziehbar, dass bislang Settingmaßnahmen für Arbeitslose in der gesundheitlichen Prävention gerade einmal vier Prozent aller Projekte ausmachen. Bundesweit 31 Projekte sind schlicht weg zu wenig. Wie viele Arbeitslose durch die Individualmaßnahmen der Krankenkassen bislang erreicht werden können, ist vollkommen unklar. Dazu existiert kein Berichtswesen. Studien lassen vermuten, dass sie nur in geringem Umfang an Angeboten teilnehmen, zumal sie dabei oft einen finanziellen Eigenbeitrag leisten müssen. Nun will man mit Kooperationsempfehlungen dazu beitragen, dass die Kassen unter bestimmten Bedingungen auf eine Kostenbeteiligung für Präventionsangebote vollständig oder teilweise verzichten. Die dazu notwendigen Kooperationsvereinbarungen stehen noch aus.
Das ist ein schwerfälliges bürokratisches Vorgehen, die Betroffenen bleiben wieder mal auf der Strecke. Wir brauchen zügig niedrigschwellige Angebote von Seiten der Krankenkassen für ihre Versicherten. Aber wir brauchen auch genauso zügig gut miteinander abgestimmte Maßnahmen, in denen Wiedereingliederungsmaßnahmen der Jobcenter und der Agentur für Arbeit mit gesundheitsfördernden und stabilisierenden Angeboten verbunden werden. Denn diese haben sich als besonders wirksam erwiesen.
[Kleine Anfrage lesen]
[Antwort der Bundesregierung lesen]
[Bewertung der Antwort der Bundesregierung]