Das deutsche Gesundheitssystem ist bislang nicht ausreichend auf die Versorgung Geflüchteter vorbereitet. Besonders eklatant sind die Mängel in der Versorgung traumatisierter und psychisch kranker Geflüchteter. Nur ein geringer Teil von ihnen erhält aktuell eine angemessene Behandlung. Die Bundesregierung weist jedoch jegliche Verantwortung von sich, wie aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage hervorgeht. Es ist verantwortungslos, dass die Bundesregierung sich auf die Ermessensregelung im Asylbewerberleistungsgesetz zurückzieht und im Übrigen auf die Zuständigkeit der Länder verweist. Die Union muss endlich den Handlungsbedarf eingestehen. Sie darf nicht länger eine bundesweite Lösung für die Gesundheitskarte und die psychosoziale Unterstützung für Geflüchtete blockieren. Bitter ist, dass die Bundesregierung die noch im Referentenentwurf des Integrationsgesetzes vorgesehene Kostenübernahme für Dolmetschereinsätze aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat. Anstatt sicherzustellen, dass traumatisierte und besonders schutzbedürftige Menschen im Asylverfahren identifiziert und angemessen versorgt werden, hat die Bundesregierung mit der Einführung von Schnellverfahren und der erleichterten Abschiebung im Asylpaket II sicher geglaubte humanitäre Grundsätze über Bord geworfen. Es darf nicht hingenommen werden, dass kranke Menschen abgeschoben werden, obwohl sie in der Heimat nicht versorgt sind und keinerlei Hilfe finden können. Die Bundesregierung lässt in ihrem Integrationsgesetz die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten außer Acht. Hier muss die Bundesregierung dringend nachliefern.
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