Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen „Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm“ (Drucksache 17/11081) erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte: „Ich erwarte, dass die Bundesregierung endlich zugibt, was zahlreiche Studien bestätigen: Dauerhaft hohe Belastung durch Fluglärm führt zu massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Nachflugverkehr und der Lärmbelastung in den Nachtrandzeiten zu.“
Die Studien zeigen bereits ab 35 db (A) einen deutlichen Anstieg der Bluthochdruckwerte. Die Grenzwerte für neue Flughäfen liegen bei 60 db (A), für bestehende bei 65 db (A). Bei Frauen zeigt sich ein erhöhtes Herzinfarktrisiko. Zudem konnte in allen untersuchten Regionen ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Höhe der Fluglärmbelastung und der Einnahme ärztlich verordneter Schlaf- und Beruhigungsmittel festgestellt werden.
„Es ist unverantwortlich, dass sich die Bundesregierung trotz dieser Erkenntnisse einem generellen Nachtflugverbot verschließt,“ so Klein-Schmeink.
Der Schutz vor Fluglärm ist in Deutschland im Luftverkehrsrecht nur sehr unzureichend geregelt. Dies gilt insbesondere für den aktiven Schallschutz. Es fehlen ambitionierte Schutzziele sowie einheitliche Lärmobergrenzen, ab denen Fluglärm für die Menschen als schädlich zu werten ist und entsprechend eingegriffen werden muss. Die Vorgaben im Luftverkehrsgesetz insbesondere zum Schutz der Nachtruhe zwischen 22 bis 6 Uhr bedürfen der rechtsförmigen Klarstellung. Entgegen aller Argumente sieht die Bundesregierung für all dies trotzdem keinen Handlungsbedarf.
Auf völliges Unverständnis stößt diese Haltung auch beim verkehrspolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktion NRW, Arndt Klocke MdL: „Ramsauers Ablehnung des von der NRW-Landesregierung beschlossenen Passagier-Nachtflugverbotes ist vor dem Hintergrund der Studie noch unverständlicher. Damit riskiert die Bundesregierung weitere Erkrankungen von Anwohnern im Umfeld des Flughafens".
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