Für Gesundheitsförderung und gesundheitsbezogene Prävention von Kindern und Jugendlichen sind in Deutschland unterschiedliche Systeme verantwortlich, deren Schnittstellen und Übergänge nicht selten Versorgungsbrüche zur Folge haben. Der 13. Kinder- und Jugendbericht hat die wissenschaftlichen Erkenntnisse über anschlussfähige Konzepte zwischen den Systemen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit und Behindertenhilfe deutlich erweitert. Der Bericht benennt neben den leistungsrechtlichen Zuordnungs- und Abgrenzungsproblemen Defizite in der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Leistungserbringer, die es zu lösen gilt.
Gesundheitsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die am besten gemeinsam durch die Krankenkassen und durch Bund, Länder und Kommunen bewältigt werden kann. Die Bundesregierung hat ein Präventionsgesetz ausgeschlossen. Sie hat stattdessen angekündigt, die vorhandenen Ansätze lediglich auszuwerten und dann weiterzuentwickeln. Wir brauchen jedoch dringend eine nationale Präventionsstrategie und ein Präventionsgesetz, wenn wir unter den derzeitigen Flickenteppich der Projektlandschaft, die vielen zeitlich befristeten und dann folgenlos auslaufenden Projektförderungen und die Improvisationen im Zuständigkeitsdschungel einen Schlussstrich ziehen wollen.
Gute Ansätze der Gesundheitsförderung vor Ort brauchen eine sichere Arbeitsgrundlage und dauerhaftes Personal, das für Kontinuität sorgt. In zahlreichen Modellvorhaben haben sich Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereine, Verbände und Stadtteilprojekte, die die Menschen in ihrem direkten Lebensumfeld erreichen, als gute Kooperationspartner erwiesen. Die Kommunen müssen deshalb für die Erreichung von Gesundheitszielen besser ausgestattet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich der Schnittstellenproblematik anzunehmen, die Potenziale der Kinder- und Jugendhilfe besser zu nutzen und ein Gesetz für Prävention und Gesundheitsförderung vorzulegen.
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