Anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehler-Statistik 2010 durch die Bundesärztekammer erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind ein wichtiges vorgerichtliches Verfahren für Patientinnen und Patienten nach einem Behandlungsfehler. Da aber nur gut ein Viertel  der vermuteten Arzthaftungsfälle über diese Stellen erreicht werden, sind sie nur ein Baustein. Darüber hinaus müssen die individuellen Patientenrechte nach einem Behandlungsfehler substanziell verbessert und weiterentwickelt werden. Geschädigte Patientinnen und Patienten müssen eine Möglichkeit erhalten, vor Gericht mit Aussicht auf Erfolg  gegen einen Behandlungsfehler klagen zu können.