1. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Regelsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Bedarfe von schutzbedürftigen Flüchtlingen einzustellen und die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge sicherzustellen, die seit Verkürzung der Bezugsdauer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf 15 Monate in die Zuständigkeit der GKV finanzierten Krankenversorgung fallen und zugleich die Kosten für Psychotherapie in den spezialisierten psychosozialen Zentren für Flüchtlinge durch die Krankenkassen nicht übernommen werden (vgl. Report Mainz vom 12. Mai 2015)?
2. Erwägt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Ziel, psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen, um sicherzustellen, dass Schutzbedürftige eine angemessene psychotherapeutische Versorgung nach Maßgabe der EU-Aufnahmerichtlinie erhalten und gleichzeitig die spezialisierten Zentren eine verlässlichere Finanzierung erhalten, wenn nein, warum nicht?
Antworten der Bundesregierung