Mit der Zulassung von Arzneimitteln muss nachgewiesen werden, dass diese wirksam sind. Eine solche Bewertung fehlt allerdings für den größten Teil der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel (Bestandsmarkt).
Die Bundesregierung bemüht sich derzeitig um eine Aufhebung der Nutzenbewertung im patentgeschützten Arzneimittelbestandsmarkt. Argumentiert wird mit unsicheren Rechtsverhältnissen die eine Durchführung der Nutzenbewertung nicht eindeutig rechtlich normieren könnten. Weiter gäbe es andere Möglichkeiten der Bestandsaufnahme und ohnehin sei nur eine relativ kurze Zeitspanne betroffen, an die sich direkt (generischer) Wettbewerb anschließe. Dies sind jedoch nur theoretische Handlungsoptionen. Die Bestandsmarktbewertung ist unentbehrlich, um im Interesse der Patientinnen und Patienten heute und zukünftig eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Wir fordern daher, umfassende Änderungen und Anpassungen zum Umgang mit unabhängigen Arzneimittelbewertungen.
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