Zum Entwurf des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes erklärt Maria Klein-Schmeink:
„Der Gesetzentwurf setzt den Webfehler der vergangenen Gesetze fort. Es gibt keine Strategie, keine Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzer*innen und keine konsequente Einbindung der Patient*innen. Damit bleibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens eine Spielerei für Technikaffine und Gesunde. Einen echten Mehrwert bietet sie nicht, schon gar nicht für diejenigen, die am meisten profitieren könnten. Die Einführung von elektronischer Patientenakte und Telematikinfrastruktur zeigt ganz deutlich, dass der Ansatz für die Digitalisierung dringend überarbeitet werden muss: Digitalisierung geht nicht per Verordnung und ohne Plan.
Dieses grundsätzliche Problem wirft einen großen Schatten auf die mitunter durchaus sinnvollen Regelungen des DVPMG. So ist eine Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur lange überfällig, auch die Einbindung des BSI zur Prüfung der Datensicherheit bei diGAs ist richtig.“