Der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Bruttoinlandsprodukt liegt seit Beginn der 80er Jahre konstant zwischen 6 und 7 Prozent. Trotzdem ist der durchschnittliche Beitragssatz seitdem um 3,5 Prozentpunkte gestiegen. Der weitaus wichtigste Grund hierfür ist die schwindende Finanzierungsbasis. Ohne durchgreifende Reformmaßnahmen wird sich diese Erosion der Finanzierungsbasis der GKV fortsetzen. Für eine stabile und nachhaltige Finanzierung ist deshalb neben Strukturreformen innerhalb des Gesundheitswesens zweierlei unverzichtbar. Zum einen die Ausweitung der Beitragsbemessung auf alle Einkunftsarten. Zum anderen ist die gesamte Bevölkerung an der solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung zu beteiligen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung verzichtet auf diese notwendigen Reformschritte. Stattdessen setzt die Koalition auf eine Kombination aus simpler Beitragssatzerhöhung und einem Abbau der Solidarität.
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