Der Titel des Gesetzentwurfes hält nicht, was er verspricht. Der Gesetzentwurf ist kein Zukunftsprogramm für die deutschen Krankenhäuser. Es sind zwar kurzfristige Verbesserungen beispielsweise bei der Investitionsförderung enthalten, die Strukturprobleme der stationären Versorgung werden aber überhaupt nicht hinreichend adressiert. Dabei hat die aktuelle Corona-Epidemie den Reformbedarf verdeutlicht. Es wurde offenbar, wie wichtig eine bedarfsgerechte Ausstattung vor allem beim Pflegepersonal aber auch bei der digitalen Infrastruktur sowie eine bessere Kooperation und Integration von ambulanter und stationärer Versorgung sind. Auch eine Bündelung der stationären Kapazitäten und Kompetenzen ist notwendig, um die Qualität der Versorgung dauerhaft zu verbessern.
Wir haben dazu einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, den Sie hier finden.