Nach dem jahrelangen Stillstand hat die Digitalisierung in der Pflege und im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren deutlich an Fahrt aufgenommen. Daran hat unbestritten auch die Gesetzgebung seit 2018 ihren Anteil. Allerdings können die beschlossenen Gesetze nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung bislang keine Strategie für die Digitalisierung in der Pflege und im Gesundheitswesen entwickelt hat. Es fehlt nicht an Geschwindigkeit, wohl aber an einer Richtung: einer Digitalisierung, die sich zuvorderst an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten und ihrer Versorgung orientiert. Es mangelt an einer nachvollziehbaren Zielformulierung für die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen, an der die Gesetzgebung seit 2018 hätte ausgerichtet werden müssen. Denn Digitalisierung ist mehr als die bloße „Elektrifizierung“ von Transportwegen und Prozessen. Einen echten Nutzen für Versorgung in Gesundheit und Pflege stiftet sie vor allem, wenn gute Informationen möglichst barrierearm verfügbar sind und selbstbestimmt miteinander verknüpft werden können.
Lesen Sie hier unseren Entschließungsantrag, den wir in den Bundestag eingebracht haben.