Die grüne Bundestagsfraktion bringt diese Woche einen Antrag zur Reform des Kinderkrankengeldes ein.

Besonders in der Pandemie sind Familien stark gefordert und oft überfordert, die Anforderungen aus Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Zeigt ein schulpflichtiges Kind unspezifische Erkrankungssymptome und wird es daher von der Betreuung ausgeschlossen, verweisen Behörden Eltern etwa auf die Möglichkeit von Homeoffice, um die Betreuung zu Hause zu ermöglichen. Auch beim Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz wird grundsätzlich unterstellt, dass Homeoffice eine zumutbare Betreuungsmöglichkeit darstellen kann. Viele Familien haben ihre rechtlichen Möglichkeiten und ihren Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bevor es nun nach den Herbstferien wieder in die Schule und in die Kita geht.

Familien brauchen nun alltagstaugliche Regelungen, um mit diesen Herausforderungen umzugehen. Die gerade von der Bundesregierung nach langem Zögern beschlossene Erweiterung des Kinderkrankengeldanspruches reicht dabei nicht aus. Wir fordern stattdessen eine Verdoppelung des Kinderkrankengeldanspruch bis zum Ende der Corona-Epidemie auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende 40 Tage pro Kind).

Aber auch losgelöst von der Pandemie brauchen alle Eltern dauerhaft alltagstaugliche Regelungen und einen erhöhten Anspruch auf die Anzahl der Kinderkrankengeldtage. Dieses ist besonders wichtig für Kinder in den ersten beiden Jahren in der Kita und für behinderte oder chronisch kranke Kinder.

Wir wollen, dass Eltern nicht sofort ab dem 1. Krankheitstag ein Attest brauchen. Erst ab dem 4. Tag, wenn absehbar ist, dass die Krankheit des Kindes länger dauert, muss ein Attest vorgelegt werden. Wir machen Schluss mit der unterschiedlichen Behandlung von Eltern, je nachdem, in welchem Betrieb sie arbeiten oder bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Der Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber gilt ab sofort für alle Eltern. Darüber hinaus stellen wir klar, dass Selbständige in der GKV alle ab dem 1. Krankheitstag des Kindes einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.

Den Antrag finden Sie hier.