Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anders als die Rednerin von der CDU/CSU würde ich nicht sagen, dass es sich nicht lohnt, den Antrag der Linken zu lesen. Es werden die richtigen Fragen gestellt; es wird aber die falsche Antwort gegeben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist nämlich nicht die richtige Antwort, die elektronische Gesundheitskarte zu stoppen. Wenn wir den Datenschutz ernst nehmen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die Möglichkeiten IT-gestützter Gesundheitsversorgung miteinander in Verbindung bringen und zu einem guten Ausgleich führen wollen, dann müssen wir den Fragen nachhaltbar nachgehen und gleichzeitig nach adäquaten Lösungen suchen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist Ihnen, meine lieben Freundinnen und Freunde von der Linken, mit Ihrem Antrag nicht gut gelungen.
Es geht hier um folgende Fragen: Erstens. Wie können wir elektronisch gestützte Patienteninformationen für eine Verbesserung der Patientenversorgung einsetzen? Wir wissen, dass es schon heute sehr viele IT-gestützte Verfahren gibt. Es gibt viele Informationen – das wurde schon gesagt – in allen Versorgungssystemen, die wir sinnvollerweise miteinander verknüpfen müssen, um eine gute Versorgung zu erreichen.
Zweitens. Wie können wir einen an die neuen Erfordernisse angepassten Datenschutz gewährleisten? Wir müssen dafür sorgen, dass die Standards, die wir einzuhalten haben, wirklich die höchstmöglichen Standards sind; denn die Gesundheitsdaten sind äußerst sensibel. Diese Daten haben einen staatlichen Schutz verdient. Wir müssen sicherstellen, dass jeder Patient und jeder Versicherte darauf vertrauen kann, dass diese Daten tatsächlich sicher sind.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Heiko Schmelzle [CDU/CSU])
Drittens. Es geht nicht nur um den Datenschutz, sondern auch darum, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden kann. Es muss gewährleistet sein, dass jeder Patient und jeder Versicherte selber entscheiden kann, welche Daten zugänglich gemacht werden und welche nicht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heiko Schmelzle [CDU/CSU] und Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Viertens. Wir müssen überlegen, ob wir nach den Enthüllungen von Snowden nicht noch einmal auf das Sicherheitskonzept schauen müssen, das zehn Jahre alt ist. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist eben ein sehr langwieriges Verfahren.
(Jens Spahn [CDU/CSU]: Noch einmal zehn Jahre!)
Wir müssen uns fragen, ob alle Komponenten und Verfahren datenschutzrechtlich auf dem richtigen Stand sind. Auch diese Frage ist zu stellen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, es stellt sich natürlich die Frage, ob Sie diesen Dingen auch wirklich nachgehen. Wir als Grüne haben eine Kleine Anfrage gestellt; ich habe auch schriftliche Fragen eingereicht. Ich muss sagen: Das Ministerium ist gerade auf den Teil, in dem es um Datenschutzstandards und die Selbstbestimmung der Patienten und der Versicherten geht, nicht adäquat eingegangen. Das werden wir im weiteren Verfahren, auch beim geplanten E‑Health-Gesetz, noch einmal deutlich anmahnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kommen wir zu der Frage: Was ist überhaupt mit dem geplanten E-Health-Gesetz? Wie müssen wir das bewerten? Zunächst einmal müssen wir feststellen – Frau Leikert, Sie wollten mit dem Auto ganz schneidig losfahren –, dass nach Ausgaben von 1 Milliarde Euro innerhalb von zehn Jahren das Ergebnis einer Gesundheitskarte mit einem nichtvaliden Lichtbild, die nicht mehr kann als die Versichertenkarte, eine erbärmliche Ausbeute ist. Da müssen wir in der Tat besser werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir werden aber nicht dadurch besser, dass Sie jetzt sagen: Wir müssen Gas geben. – Wir müssen etwas anderes machen: Wir müssen die Verfahren beschleunigen und klare Zeitpläne einfordern. Wir müssen die Selbstverwaltung ermahnen und dürfen nicht zulassen, dass sie die Verfahren ausbremst. Das aber ist zehn Jahre lang erfolgreich geschehen. Deshalb stehen wir heute mit einem so erbärmlichen Ergebnis da.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Bitte denken Sie an die Redezeit. Sie ist abgelaufen.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Eine Frage, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren um das E-Health-Gesetz eine große Rolle spielen wird, will ich noch kurz ansprechen: Erlauben wir bezogen auf die Telematikinfrastruktur und die eGK sogenannte Mehrwertdienste? Das wird eine große Frage sein. Sie können sicher sein: Wir werden dieses Thema kritisch begleiten. Ich bin sehr gespannt, was ich dann von Ihnen höre.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)