Nach den Regelungen des § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist für psychiatrische, psychotherapeutische und psychosomatische Fachkrankenhäuser, Abteilungen und Einrichtungen der stationären und teilstationären Psychiatrie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie „ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen“.

Die Einführung eines solchen neuen Vergütungssystems muss für die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden. Die Finanzierung, Organisation und der Aufbau der Angebotsformen müssen sich mehr als heute am individuellen Behandlungs- und Unterstützungsbedarf psychisch kranker Menschen orientieren. Ziel muss ein bedarfsgerechtes, regionales psychiatrisch-psychotherapeutisches und psychosoziales Versorgungssystem sein, das patientenzentrierte und lebensweltbezogene Behandlungsformen ermöglicht.

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