Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der Bundestag bringt heute eine neue Vergütungsregelung für die stationäre Versorgung von psychisch kranken Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen auf den Weg. Diese Regelung soll gemäß der Begründung von Seiten der Bundesregierung zu mehr Transparenz und Leistungsgerechtigkeit bei der Finanzierung psychiatrischer Krankenhausleistungen führen. In den letzten Jahren sind die Behandlungsfälle und die Kosten aufgrund einer psychischen Erkrankung kontinuierlich gestiegen, gleichzeitig sank die Verweildauer in den letzten zwei Jahrzehnten von durchschnittlich 45 auf 31 Behandlungstage. Die hohe Rate von stationären Wiedereinweisungen, lässt Versorgungsbrüche zwischen den Krankenhäusern und der ambulanten vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung erahnen.
Wir haben deshalb schon bei der Einbringung des Gesetzesentwurfes und mit einem eigenen Antrag deutlich gemacht: es muss um mehr gehen als ein neues Entgeltsystem, vielmehr muss der lange Übergangszeitraum für die Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden.
Der Gesetzentwurf wurde dem nicht gerecht. Es drohte mit der Umstellung auf Tagespauschalen ein Abbau von Personalstandards in der Erwachsenen- und noch extremer in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Gleichzeitig war kein ernstzunehmender Anreiz für sektorübergreifende und stationsersetzende Behandlungsansätze vorgesehen.
Eine Woche vor der abschließenden Beratung haben Sie von Seiten der schwarz-gelben Koalition ein großes Paket mit Änderungsanträgen vorgelegt. Wir begrüßen den Mut zu deutlichen Veränderungen, sie nehmen damit in Teilen die Vorschläge der Fachverbände, des Bundesrates und aus unserem Antrag auf. Vor allen Dingen wurde der Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, die Umstellung zu einem Spargesetz zu Lasten der Versorgung von psychisch Kranken zu machen. Die Möglichkeit für alle psychiatrischen Krankenhäuser, bis Ende 2016 ihr Personal analog der Psychiatriepersonalverordnung mit den Krankenkassen nach zu besetzen, ist im Interesse der Behandlungsqualität. Ich habe bereits seit längerem die fehlende Transparenz über die tatsächliche Personalbesetzung thematisiert. Bisher war das Ministerium nicht bereit, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Umsetzung der Psych-PV überprüfbar zu machen. Das soll nun geschehen, das ist gut.
Wir begrüßen auch die Nachbesserungen bei den Modellvorhaben. Sie müssen konsequent zur Weiterentwicklung der Regelversorgung genutzt werden. Deshalb war es wichtig, wie von uns gefordert in die Modellvorhaben ausdrücklich die komplexe psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld einzubeziehen und in jedem Bundesland ein solches Vorhaben zu realisieren. Ebenso wichtig, wie eigentlich auch selbstverständlich: die Ergebnisse der Modellvorhaben müssen bei der Begleitforschung genauso wie die Angebote der Regelversorgung miterfasst werden. Nur so ist ein qualitativer Vergleich überhaupt möglich. Trotz der Nachbesserungen hat sich unser Grüner Antrag nicht erledigt. Völlig unverständlich ist es zum Beispiel, dass es keine Bereitschaft gab, die Umstellung durch eine interessensneutrale Expertenkommission unter Beteiligung von Patienten- und Angehörigenvertretern zu begleiten. Wir anerkennen im Teil der psychiatrischen Krankenhäuser also die heutigen Beschlüsse als Schritte in die richtige Richtung.
Kommen wir nun zum allgemeinen Krankenhausteil:
Die Koalition hat angesichts der Wahlkämpfe reagiert und ist den Krankenhäusern bei der Bewältigung der Tarifkostensteigerungen scheinbar entgegen gekommen. Eine solche Feuerwehrmaßnahme wäre jedoch nicht nötig gewesen, hätte die Koalition den Krankenhäusern die willkürliche Sparvorgabe im GKV-FinG nicht aufgedrückt und hätte sie sich früher dem Thema einer transparenten und verlässlichen Krankenhausfinanzierung gewidmet. Es ist schon ein Husarenstück, uns eine so grundlegende und methodisch nicht unproblematische Frage quasi über Nacht auf den Tisch zu legen. Nachhaltige Lösungen für eine belastbare Krankenhausfinanzierung, die endlich auch die Pflege wertschätzt, werden anders gefunden.
Insgesamt können wir dem Gesetz heute nicht zustimmen und werden uns enthalten.