Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD lässt offen, wie sich die neue Bundesregierung sucht- und drogenpolitisch positioniert und welche Vor-haben sie in dieser Legislaturperiode plant. Zudem stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die Drogenpolitik organisatorisch verankern wird. Das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ist für die Koordination und Wei-terentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland von großer Wichtigkeit. Daher ist die konkrete Ausgestaltung des Amtes hin-sichtlich der Kompetenzen der Beauftragten sowie die Ausstattung der Ge-schäftsstelle der Drogenbeauftragten mit Personal- und Sachmitteln von erheb-licher Bedeutung. Da in der Vergangenheit diese Ausstattung und Organisation des Amtes der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle stark variierte, stel-len sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Amtes, der Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrates sowie des weiteren Vor-gehens hinsichtlich der Nationalen Strategie für Drogen- und Suchtpolitik in der 18. Legislaturperiode.
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[Antwort der Bundesregierung]