Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundestag! Wir bringen heute einen Antrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung ein. Wir haben diesen Antrag genannt: „Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten“.
Das allein besagt, worum es geht: Sechs Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention müssen wir uns auch den Bereich der gesundheitlichen Versorgung vornehmen. Immerhin können Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention an unsere Gesellschaft sowohl den Anspruch auf einen diskriminierungs- und barrierefreien Zugang zur allgemeinen gesundheitlichen Versorgung stellen als auch den Anspruch auf Angebote, die ganz genau auf ihre spezifischen Gesundheitsbedarfe und körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ausgerichtet sind. Beides ist ein großer Anspruch, und beides wird trotz unseres sehr ausgefeilten und sehr umfangreichen Gesundheitswesens in der Praxis nicht eingehalten. Deshalb sind wir als Gesellschaft und wir als Parlament gefordert, hier etwas zu verändern. Wir sind wirklich in der Pflicht, diese Versorgung tatsächlich zu verbessern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir sind nicht nur gefordert, weil dies seit sechs Jahren geltendes Recht ist, sondern auch, weil zurzeit ein Gesetzgebungsverfahren läuft, mit dem wir uns der Versorgungsstärkung annehmen wollen. Das wird in der nächsten Plenarwoche Thema sein. Kann es einen bes-seren Rahmen geben, um über eine menschenrechts-konforme Ausgestaltung des Gesundheitswesens nachzudenken, als diesen Kontext? Wenn es um Versorgungsstärkung gehen soll, dann muss es auch um die Stärkung der Versorgung derjenigen gehen, die in besonderem Maße auf unser Gesundheitswesen angewiesen sind. Immerhin 17 Millionen Menschen haben eine körperliche oder andere Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung. Wir sind aufgefordert, genau hinzuschauen und eine Ausgestaltung hinzubekommen, die diesen Menschen gerecht wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Es geht nicht darum, zu sagen: „Unser Gesundheitswesen ist schlecht“, oder: „Unser Gesundheitswesen wird den Menschen mit Behinderung in Gänze nicht gerecht.“ Darum geht es nicht. Aber wir wissen, dass wir zahlreiche Versorgungslücken haben, dass wir hohe Barrieren haben, dass wir Hürden haben, die gerade diejenigen, die eine besondere Beeinträchtigung haben, nicht nehmen können, was zum Teil zu einer eklatanten Fehl- und Unterversorgung führt. Das können wir nicht weiter zulassen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will eine kleine Palette von Themen aufzeigen. Zum Beispiel ist nur ein ganz kleiner Teil der Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder anderen Gesundheitserbringern wirklich barrierefrei. Ich spreche dabei noch gar nicht von technischen Barrieren, die etwas mit Verständigungs- bzw. Kommunikationsproblemen zu tun haben, zum Beispiel von Hörhilfen. Die Überwindung all dieser Barrieren ist in der Regel heute nicht gewährleistet. In ganz wenigen Praxen und Krankenhäusern haben wir Personal, das über kommunikative Kompetenzen im Umgang mit beispielsweise hörgeschädigten Menschen verfügt. Auch in Bezug auf sehbeeinträchtigte Menschen mangelt es an vielem. Zusätzlich fehlen barrierefreie Informationen zu allen Gesundheitsleistungen, die es gibt. Auch diesbezüglich herrscht Fehlanzeige. Wir haben einen großen Mangel im Bereich der Fort- und Ausbildung in Bezug auf die Bedarfe von besonderen Personengruppen; diesbezüglich haben wir große Mängel. Auch die erwachsenen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung finden bei ihren komplexen Bedarfslagen wenig adäquate Versorgungsangebote. Es fehlen medizinische Versorgungszentren, die sich auf genau diese Gruppe eingerichtet haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Liste könnte unendlich fortgeführt werden. Wir sehen: Es gibt einiges zu tun.
Herr Kollege Hüppe hat in der letzten Wahlperiode umfangreiche Anhörungen von Verbänden, auch Patientenverbänden, durchgeführt. Er hat die Daten erhoben und weiß genau, wo die Defizite sind. Angesichts des-sen müssen wir uns heute fragen: Wo hat das eigentlich seinen Niederschlag gefunden? Jedenfalls nicht in dem jetzt geplanten Versorgungsstärkungsgesetz. Von den 155 Änderungen, die in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind – wir haben sie gezählt –, beziehen sich gerade einmal fünf materielle Änderungen speziell auf Menschen mit Behinderung. Wir sagen: Das ist zu wenig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Wir legen Ihnen heute einen sehr umfangreichen Antrag vor. Sie können damit in der Beratung machen, was Sie wollen. Sie könnten im Versorgungsstärkungsgesetz ein neues, eigenständiges Kapitel für die Menschen mit Behinderung einfügen.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Das wäre keine Inklusion!)
Das wäre ein Weg; da sind wir offen. Wir könnten auch sagen: Wir bringen ein eigenständiges Versorgungsstärkungsgesetz für die Menschen mit Behinderung auf den Weg. – Das wäre ebenfalls ein Weg; auch da sind wir offen. Aber wir wünschen uns, dass Sie sich unsere Vorschläge, die schon sehr umfangreich sind, anschauen und dazu einladen, dass die Verbände einbezogen werden, damit wir wirklich dem Anspruch „Nicht ohne uns über uns“ gerecht werden. Auch das fehlt in dem jetzigen Verfahren. Da sollten wir hinkommen. Wir meinen, dass das aller Mühe wert wäre. Wir wären sehr froh, wenn Sie sich dieses Themas wirklich annehmen und nicht so verfahren würden wie in der letzten Wahlperiode, als dann mal eben alles vom Tisch gewischt worden ist. Das wird dem Problem, mit dem wir es hier zu tun haben, nicht gerecht. Wir wünschen uns eine wirklich detaillierte Befassung mit unseren Vorschlägen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)