Positionspapier von Manne Lucha, Minister für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Anlass des Deutschen Ärztetages 2018
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft schreitet voran. Auch um die Medizin wird sie keinen Bogen machen. Die Gesundheitspolitik muss diesen Prozess aktiv im Interesse der Patientinnen und Patienten gestalten. Dabei geht es nicht um naive Technikverliebtheit, sondern um den nüchternen Blick für Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung. Die Digitalisierung bietet das Potential, die Vernetzung und Kooperation der Gesundheitsversorgung voranzutreiben. Vor allem an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer, pflegerischer und gesundheitlicher Versorgung kann die Zusammenarbeit der beteiligten Gesundheitsberufe verbessert und eine patientenorientierte Versorgung erreicht werden. Mit der Digitalisierung werden nicht nur effizientere Versorgungsprozesse möglich. Auch die Patientensicherheit kann erheblich verbessert werden, wenn etwa allen beteiligten Behandlern aktuelle Behandlungsinformationen oder Medikationsdaten zur Verfügung stehen. Durch telemedizinische Verfahren könnte es zum Beispiel möglich werden, auch in entlegenen ländlichen Räumen ärztliche Spezialisten hinzuzuziehen ohne beschwerliche Reisen antreten zu müssen. Es gibt bereits Projekte, in denen qualifizierte Pflegekräfte bei den Patienten vor Ort Untersuchungen durchführen und diese Informationen an den Arzt übermitteln. Der Arzt bespricht dann per Videotelefonie mit den Patienten erste Befunde und weitere Behandlungsschritte.
Bislang ist vieles davon noch in den Kinderschuhen oder gar Zukunftsmusik, denn die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt nur langsam voran. Das hat viele Gründe. Einer der wichtigsten ist: Es fehlt bislang eine konsistente digitale Strategie der Bundesregierung für das Gesundheitswesen. Wohin soll die Reise gehen? Wie können förderliche Rahmenbedingungen geschaffen werden? Wie Hürden und Blockaden überwunden werden? Doch der neue Gesundheitsminister Jens Spahn hat bislang nur hippe Buzzwords wie „Big Data“ und „Blockchain“ von sich gegeben. Dabei gäbe es viel zu tun: So gibt es zum Beispiel noch immer viele Arztpraxen und Krankenhäuser, die nicht über einen schnellen Breitbandanschluss verfügen. Wenn aber wegen zu schwacher Leitungen hochaufgelöste Röntgenbilder nicht übertragen werden können oder Videotelefonie nicht möglich ist, dann wird die Einführung telemedizinischer Verfahren schon im Ansatz scheitern.
Natürlich ist der Einsatz neuer Technologien auch immer eine Reise in unbekanntes Gebiet. Es wird Wissen erworben, neue Perspektiven werden gewonnen und gelegentlich auch überzogene Erwartungen korrigiert. Deshalb ist es sinnvoll, in Modellprojekten Erfahrungen für die spätere Regelversorgung zu sammeln. Das Sozialministerium Baden-Württemberg unterstützt deshalb das telemedizinische Projekt „docdirekt“ der Kassenärztlichen Vereinigung. Hier erhalten gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in zwei Modellregionen medizinische Beratung per Telefon oder Videotelefonie durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Dieses Projekt ist überhaupt erst möglich geworden, weil die Landesärztekammer Baden-Württemberg bereits Ende 2016 in ihrer Berufsordnung rechtliche Hürden für die ärztliche Fernbehandlung abgebaut hat. Es ist zu begrüßen, dass nun auch die Bundesärztekammer nach längeren Diskussionen ähnliche Schritte plant. Vom 8. bis 11. Mai wird der Deutsche Ärztetag in Erfurt über Änderungen der Musterberufsordnung debattieren und diese hoffentlich auch beschließen. Das sind wichtige Bausteine, um neue telemedizinische Behandlungs- und Beratungsformen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Für die Zukunft kommt es darauf an, aus den gewonnenen Erkenntnissen zu lernen und den Einsatz der digitalen
Behandlungsformen so zu regeln, dass der Patientenschutz nicht auf der Strecke bleibt. Denn digitale Lösungen können und sollen die persönliche Beziehung zwischen Arzt und Patient nicht ersetzen.
Aktuell ist es nun an der Bundesregierung, weitere weltfremde Beschränkungen abzubauen. Die Große Koalition hat zum Beispiel noch 2016 die so genannte Fernverschreibung von Arzneimitteln verboten. Die Verschreibung eines Medikamentes beispielsweise im Rahmen einer ausschließlichen telemedizinischen Behandlung ist damit derzeit nicht möglich. Hier müssen CDU/CSU und SPD in Berlin ihren Fehler korrigieren und die Fernverschreibung wieder ermöglichen. Ebenso müssen zügig das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte auf den Weg gebracht werden. Sie sind neben der Ermöglichung der Fernbehandlung und der Fernverschreibung wichtige Bausteine dafür, dass die Digitalisierung vor allem für den Patienten nutzbringend wird.