Zur Diskussion um Fehlverhalten im Gesundheitswesen erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte: „Der Streit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern um die Abrechnung von Krankenhausleistungen sollte klar von der Bekämpfung von Korruption und Abrechnungsbetrug getrennt werden. Eine Vermischung führt dazu, das eigentliche Problem der Korruption weiter zu vernachlässigen. 7 Jahre nachdem unter Rot-Grün die Stellen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eingeführt wurden, sind wir kaum einen Schritt weiter. Das kann kaum als starkes Signal verstanden werden, dass der Bund und die Selbstverwaltungspartner wirklich entschlossen die Korruption bekämpfen wollen und wird diejenigen mit Betrugsabsichten eher darin bestärken, darauf zu vertrauen nicht erwischt zu werden. Es liegen uns nicht einmal belastbare Zahlen dazu vor, in welchem Umfang die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten Fälle mit nicht nur geringfügigem Anfangsverdacht den Staatsanwälten vorlegen konnten. Wir wissen, dass sich einige Krankenkassenverbände hier stark engagieren, inwieweit das flächendeckend bei den Selbstverwaltungspartnern geschieht, jedoch nicht. Die Bundesregierung setzt weiterhin einseitig auf die Selbstverpflichtung der Selbstverwaltungspartner, Fehlverhalten entgegenzuwirken. Ein Beispiel stellen die sogenannten Anwendungsbeobachtungen der Ärzte dar, wo Ärzte Prämien von den Pharmaunternehmen erhalten, um neue Medikamente am Markt zu positionieren.“
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