Das von Jens Spahn geplante, Reha-und Intensivpflege-Stärkungsgesetz‘ steht im krassen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Er will gesetzlich vorschreiben, dass Menschen, die auf Beatmung angewiesen sind, zukünftig nur noch in stationären Einrichtungen versorgt werden dürfen. Anlass hierfür waren Qualitätsmängel in sogenannten Wachkoma-Wohngemeinschaften.

„Der Gesetzentwurf verfehlt deutlich das richtige Anliegen, besonders verletzliche Patienten und Patienten zu schützen. Im Vordergrund stehen vielmehr Kostenerwägungen“, kritisiert die Münsteraner Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink. „Hier werden Missstände in Einzelfällen als Anlass genutzt, elementare Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung einzuschränken.“ 

So würde das Gesetz in der jetzigen Form bedeuten, dass z.B. ein Mensch, der auf Grund einer fortschreitenden Muskelerkrankung auf Beatmung angewiesen ist, nicht mehr zu Hause gepflegt und auf eine stationäre Versorgung verwiesen würde. Die Abgeordnete traf sich in dieser Woche in Münster auf Anregung von Krankenpfleger Thiemo Kisnat mit einem Betroffenen zum Austausch. Tim Melkert leidet an ALS. Als Master-Student der Mathematik besucht er die Universität, trifft sich mit Freunden und spielt Schach. Dies wird im durch eine 24-Stunden-Assistenz, Pfleger*innen, die ihn begleiten, ermöglicht. Müsste er wie im Gesetzentwurf gefordert, in die stationäre Versorgung bliebe ihm die Teilhabe am sozialen Leben verweigert. Dies stellt einen nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar. „Mich hat sehr beeindruckt, wie Tim sein Leben meistert und eigene Entscheidungen auch über seinen Gesundheitszustand trifft“ wertete Maria Klein-Schmeink den persönlichen Kontakt mit Betroffenen als wichtig.

„Personen die eine Beatmungspflege benötigen, müssen auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, diese Unterstützung zu Hause zu bekommen. Menschenrechte, wie der Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der den Betroffenen zusichert, nicht gegen ihren Willen in einem Heim leben zu müssen, dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden“ stellt GAL-Ratsherr Harald Wölter fest.

Die bald 115.000 Unterschriften für eine Petition gegen das Gesetzesvorhaben zeigen die breite Entrüstung. Denn im eigentlichen geht es darum, dass die häusliche Intensivpflege teurer ist.

PM anlässlich des Referentenentwurfs zum RISG aus dem Bundesgesundheitsministerium

19.09.2019     Maria Klein-Schmeink und Harald Wölter