Am 1. Januar 2013 trat, trotz massiver Kritik von Fachgesellschaften, Patientenverbänden sowie von Bündnis90/DIE GRÜNEN, die Verordnung zum neuen pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) per Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministers in Kraft.
Wir haben immer betont, dass die Einführung eines neuen Entgeltsystems dazu genutzt werden muss, die psychiatrische Versorgung am individuellen Bedarf der Erkrankten auszurichten, die gemeindenahe Versorgung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung flexibler zu machen und die Psychotherapie und psychosoziale Unterstützung vor Ort stärker einzubeziehen. Auch Fehlanreize zu nicht angemessen Verweildauerverkürzungen müssen beseitigt werden.
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