Anlässlich der heutigen Beratung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes im Kabinett erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin:

Als Ziel ist in diesem Gesetzentwurf formuliert, die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte sowie die Qualität und Transparenz in der Versorgung zu verbessern. Trotz einiger Verbesserungen bleiben wichtige Regelungsbedarfe jedoch ungelöst.

So gibt es keinerlei Ansätze, um die Transparenz für die Versicherten in Bezug auf die Krankenkassen zu verbessern. Dabei wäre ein Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen ein entscheidendes Instrument zur Durchsetzung eine besseren Versorgung. Ein Transparenzportal, in dem Bearbeitungszeiten, Ablehnungsquoten, verlorene Widerspruchsverfahren und ähnliche Kriterien erfasst werden, würde zeigen, wie die Kassen mit ihren erkrankten Versicherten umgehen. Das haben wir bereits letztes Jahr in unserem Antrag für mehr Qualität und Transparenz gefordert http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/095/1909565.pdf. Es gibt durchaus Kassen, die dazu bereit sind. Darüber hinaus sollten Versicherte, über die der Medizinische Dienst ein Gutachten erstellt, eine Ausfertigung dieses Gutachtens erhalten. Bisher haben sie lediglich bei Ablehnung einer Leistung Anspruch darauf, dass in dem ablehnenden Bescheid auch das Ergebnis der gutachtlichen Stellungnahme mitgeteilt wird.

Am härtesten dürfte Patientinnen und Patienten die weitere Verlängerung der Modellstudiengänge bis 2026 treffen. Es gibt diverse Untersuchungen, die belegt haben, dass die Erfahrungen mit den Modellstudiengängen durchweg positiv sind. Eine Überführung in reguläre Studiengänge war längst überfällig. Wir brauchen diese Absolventinnen und Absolventen dringend in einer patientennahen und mehr regional und sektorübergreifend ausgerichteten Versorgung. Mit der weiteren Verschiebung um gleich 5 Jahre verspielen wir wertvolle Zeit für eine bessere Organisation der Versorgung.

Es gibt viele einzelne Verbesserungen, etwa die bessere Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen, die Ausweitung von Qualitätsverträgen und Mindestmengen, verbesserten Zugang zu bestimmten Leistungen durch die Umwandlung von Ermessens- in Pflichtleistungen (Vorsorgeleistungen in Kurorten) oder die Überführung in reguläre Leistungsansprüche (enterale Ernährung). Versicherte sollen bei weiteren Eingriffen einen Anspruch auf ein Zweitmeinungsverfahren haben, es wird ein neues DMP Adipositas aufgelegt und einiges andere mehr.

Was die Transparenz für Versicherte betrifft, so soll es vor allem mehr Vergleiche von Leistungserbringern geben. Der G-BA soll eine Richtlinie mit einheitlichen Regelungen zur regelmäßigen Information der Öffentlichkeit über die Einhaltung von Qualitätskriterien durch einrichtungsbezogene Vergleiche der Leistungserbringenden schaffen. Patientenbefragungen sollen vermehrt digital durchgeführt werden. Und es gibt ein paar Formvorgaben für gutachtliche Stellungnahmen des Medizinischen Dienstes: Sie müssen schriftlich oder elektronisch verfasst sein und zumindest eine kurze Darlegung der Fragestellung und des Sachverhalts, das Ergebnis der Begutachtung und die wesentlichen Gründe hierfür enthalten.