Zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes bezüglich des Sponsoring der PKV erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Besorgniserregend ist vor allem, wie sehr die Bundesregierung bei der Erledigung ihrer Kernaufgaben – und dazu gehören Gesundheitsförderung und Prävention – sogar bei der Finanzierung von Personal auf Sponsoringmittel angewiesen ist: Auf meine Nachfrage gab die Bundesregierung zu, dass immerhin 14,1 Prozent der Sponsoringmittel der privaten Krankenversicherung (PKV) für die HIV/AIDS-Kampagne und 4,5 Prozent der Sponsoringmittel der PKV für die Kampagne gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen für Personalkosten genutzt werden. Der Anteil der aus Sponsoringmitteln finanzierten Personalkosten an den Gesamtpersonalausgaben beträgt für den Aufgabenbereich HIV/AIDS sogar 46,0 % und für den Aufgabenbereich Alkohol/Sucht 52,7 %.
Bei der Erledigung ihrer Kernaufgaben sollte sich die Bundesregierung von Interessensvertretungen nicht abhängig machen und jeden Anschein der politischen Einflussnahme vermeiden – aus diesem Grund forderte der Bundesrechnungshof die Bundesregierung auf ihre Sponsoringvereinbarungen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) für die HIV/AIDS-Kampagne und der Kampagne gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen nicht fortzusetzen. Zu leicht entstünde der Eindruck, die ablehnende Haltung der PKV zu einer gesetzlichen Pflicht zu Präventionsaufgaben, nehme Einfluss auf die Bundesregierung. Wenn um die 50% der Personalkosten für die Präventionsarbeit einer Bundeseinrichtung aus Sponsoringmitteln von interessierter Seite stammen, drängt sich förmlich der Eindruck auf, dass sich die PKV hier freikauft und gleichzeitig auf die Ziele und Zielgruppen der Präventionsarbeit Einfluss nimmt.