Verträge der Integrierten Versorgung nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) können die Qualität der Versorgung bestimmter Patientengruppen oder ganzer Regionen verbessern. Bislang existiert dabei die Möglichkeit für Krankenkassen, die Arzneimittelversorgung in der Integrierten Versorgung über Rabattverträge zu regeln. Im Zuge des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) soll dies nun gestrichen und Krankenkassen dafür die Möglichkeit gegeben werden, über die Arzneimittelbereitstellung hinausgehende umfassende Versorgungsverträge zur Integrierten Versorgung direkt mit pharmazeutischen Unternehmen abzuschließen. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des AMNOG sorgen jedoch Versorgungsverträge mit indirekter Beteiligung der pharmazeutischen Industrie bei Fachverbänden für erhebliche Kritik. Wir fragten nach der Haltung der Bundesregierung und deren Plänen.

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[Antwort der Bundesregierung]