Anlässlich der öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss der Petition „für eine ausreichende und flächendeckende Personalbemessung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken“ erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

„Die heutige öffentliche Beratung des Petitionsausschusses zur Petition für eine „ausreichende und flächendeckende Personalbemessung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken“ mit über 54.000 Unterstützerinnen und Unterstützern von Angehörigen, Betroffenen und Professionellen, hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass wir bei der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung endlich vorankommen müssen. Die Wartezeiten in der ambulanten Behandlung sind lang. Gleichzeitig steigt die Zahl der Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern, es kommt zu wiederholten stationären Aufenthalten sowie zu Zwangsmaßnahmen als Folge von zu wenig oder überlastetem Personal. Therapieerfolge hängen oft davon ab, wie viel Zeit das Personal für die Patientinnen und Patienten hat. Durch die vom G-BA beschlossene Richtlinie zur Personalausstattung, die zum 1.1.2020 in Kraft trat, wurde jedoch die Chance versäumt, hier durchgreifende Verbesserungen zu ermöglichen. Mit Personaluntergrenzen, die zudem ab 2021 Sanktionen auslösen sollen, können keine qualitäts- und menschenrechtsorientierte Versorgung sowie gute Arbeitsbedingungen für das Personal erreicht werden.

Wir unterstützen deshalb das Anliegen der Petentinnen und Petenten, denn es ist dringend nötig, in den psychiatrischen Einrichtungen umfassende Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit Patientinnen und Patienten gut versorgt werden. Dies gelingt zum einen nur durch eine Personalbemessung, die das Notwendige und nicht nur das Mindeste in den Blick nimmt. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass die gesundheitliche Versorgung bei psychischen Erkrankungen insgesamt weiterentwickelt werden muss und fordern dafür die Einsetzung einer trialogisch besetzten Expertenkommission. Diese soll Vorschläge erarbeiten, wie die ambulante und stationäre Versorgung sowie die Rehabilitation und psychosoziale Unterstützung ortsnah besser verknüpft sowie Ansätze der Prävention und des Arbeitsschutzes verzahnt werden können.“