Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen erklärt Maria Klein-Schmeink:
„Erst hat die Bundesregierung zweieinhalb Jahre gebraucht, um einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem endlich die Strafbarkeitslücke bei Korruption im Gesundheitswesen geschlossen werden sollte. Und jetzt werden nach monatelangem Streit der Koalitionäre dem Gesetzentwurf auf den letzten Metern auch noch die Zähne gezogen. Im Ergebnis bleibt der Schutz der Patientinnen und Patienten vor interessengeleiteten Empfehlungen von Ärzten und Apothekern auf der Strecke. Das große Chaos mit Änderungsanträgen zeigt, dass die SPD nur einen medialen Kleinststurm entfachen kann und letztlich den Schutz des Patientenwohls opfert.
Zugleich hat die Bundesregierung es versäumt, außerhalb des Strafrechts durch mehr Transparenz von wirtschaftlichen Verflechtungen wirksame Instrumente zu schaffen, um Korruption zu verhindern. So sollten sämtliche Zuwendungen über 100 Euro einer gesetzlich geregelten Veröffentlichungspflicht unterliegen. Außerdem braucht es klare gesetzliche Regelungen, um Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen.“
Grüner Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung