Zum heutigen Beschluss des Kabinetts zur Verabschiedung des Entwurfs für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz erklärt Maria Klein-Schmeink:

„Es war lange überfällig, dass Patient*innen ausführlich über die elektronische Patientenakte informiert werden und die Freiwilligkeit der Akte gesetzlich zugesichert wird. Der Vorschlag von Spahn ist kein großer Wurf, aber er bügelt etliche Versäumnisse der Vergangenheit aus. Es finden sich viele dringend notwendige Klarstellungen, die wir schon lange gefordert haben, das PDSG räumt also gewissermaßen hinter den bisherigen Gesetzen auf.
Trotzdem bleibt viel zu tun. Es fehlt eine Strategie für die Digitalisierung, die den Nutzen von digitalen Anwendungen in den Vordergrund stellt und Patient*innen systematisch einbindet. Patientenbeteiligung ist eine notwendige Bedingung für eine gelungene Digitalisierung und kein lästiges Beiwerk.

Außerdem ist völlig unverständlich, warum sich nicht alle therapeutischen Berufsgruppen an die TI anschließen lassen können. Da müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden, denn je mehr Berufsgruppen Zugriff auf die ePA haben, desto mehr Nutzen hat die Akte gerade auch für chronisch Kranke.

Auch die Regelung zur Freigabe von Forschungsdaten ist noch zu wenig ausgestaltet.  Es ist nicht akzeptabel, dass Spahn die Details dazu in einer Rechtsverordnung klären möchte, bei einem derart sensiblen Thema muss das Parlament eingebunden werden. Immerhin hat der Minister aus seinem Fehler zum DVG gelernt und eine geeignete Pseudonymisierung der Daten vorgeschlagen. Aber es fehlt der Kontext, der Forscher*innen eine sinnvolle Nutzung der Daten ermöglicht. Statt den Detailregelungen aus DVG und PDSG wäre eine übergreifende und dezentrale Infrastruktur für Forschungsdaten nötig, die Datenschutz und Datenqualität gleichermaßen sicherstellt.“