In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung haben wir nachgehakt, welche Auswirkungen das Patientenrechtegesetz auf die Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern hat. Die Antwort macht deutlich, dass die Bundesregierung zu keinerlei wirklichen Verbesserungen für Patientinnen und Patienten bereit ist. Sie will nicht einmal mehr Transparenz und Klarheit über das Ausmaß von Behandlungsfehlern schaffen. Es fehlt darüber hinaus eine Einschätzung, ob sich an der schwierigen Lage von Opfern eines Behandlungsfehlers bei der Durchsetzung von Schadensersatz durchgreifend etwas verbessert hat. Auch ein Härtefallfonds für schwer geschädigte Patientinnen und Patienten wird nicht verfolgt, obgleich sowohl die SPD als auch Teile der Union in der Vergangenheit dieses Instrument durchaus unterstützt haben. Am Ende muss man sagen: nach fast vier Jahren Patientenrechtegesetz hat sich materiell für Geschädigte noch viel zu wenig getan.
[Auswertung der Antwort auf unsere Kleine Anfrage]