Zur Aufnahme weiterer Gesundheitsberufe und Einrichtungen unter den Schutzschirm erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Die Aufnahme weiterer Gesundheitsberufe und Einrichtungen unter den Schutzschirm war überfällig. Es ist gut, dass Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren nun wie die übrigen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen behandelt werden. Allerdings klafft weiterhin eine Lücke bei den Einrichtungen, die sich um die Versorgung der besonders schutzbedürftigen Menschen kümmern. Für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Gemeindepsychiatrie oder die Sozialpädiatrischen Zentren oder Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung ist keine Finanzierung der Ausfälle gewährleistet.

Die Ausgleichszahlung für Heilmittelerbringer ist eine Lösung zweiter Klasse. Hier hätte ich mir eine Regelung wie bei den Ärztinnen und Ärzten gewünscht, stattdessen erhalten sie lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 40%, befristet auf 3 Monate. Hier wird nicht nach den tatsächlichen Bedarfen geguckt. Die Therapeutinnen und Therapeuten werden mit einer Pauschallösung abgespeist, die in vielen Fällen nicht ausreichen wird.

Sowohl bei den Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Menschen als auch bei den Heilmittelerbringern muss dringend nachgebessert werden. Sonst stehen wir nach der Coronakrise vor einem Scherbenhaufen.“