Mit dem 2009 von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossenen Krankenhausfinanzierungsreformgesetz werden nach § 4 Absatz 10 des Kran- kenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) Neueinstellungen oder die Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen ausgebildeten Pflegepersonals in Krankenhäusern für die Jahre 2009 bis 2011 finanziell gefördert. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen danach 90 Prozent der entstehenden Kosten, 10 Prozent müssen die Krankenhäuser selbst aufbringen. Zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationsmaßnahmen in der Pflege können bis zu 5 Prozent der Mittel verwendet werden.
Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Programms mehren sich die Hinweise, nach denen die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in Frage gestellt wird bzw. die Mittel nur sehr zurückhaltend abgerufen würden. Wir haben nachgehakt.
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[Antwort der Bundesregierung]