Vielen Schwangeren sind ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen in der Reichsversicherungsordnung (RVO) faktisch nicht auffindbar sind.
Sowohl die Hebammenverbände als auch die gesetzlichen Krankenversiche- rungen sehen Ergänzungs- und Überarbeitungsbedarf bei den bestehenden Regelungen. Die ursprünglich sehr umfangreichen Regelungen der aus dem Jahr 1911 stammenden RVO wurden in den letzten Jahrzehnten sukzessive in andere Gesetze überführt. In der RVO findet sich aktuell nur noch ein Leistungsanspruch – der bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die RVO scheint auch bei der Gesetzgebung nicht immer im Blick zu sein. Mindestens in einem Fall wurde bei Änderungen im SGB V eine notwendige Folgeänderung der RVO übersehen. Wir fragten nach Einschätzung und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.

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[Antwort der Bundesregierung]