Die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink nimmt die Ärzteschaft gegen den Vorwurf in Schutz, sie erstellten in Abschiebeverfahren Gefälligkeitsgutachten. „Die Äußerungen von Innenminister De Maiziere disqualifizieren den Minister, nicht die Ärzte. Es ist schon ein starkes Stück die Ärzteschaft in dieser Weise anzugehen. Das Gegenteil ist der Fall: die Ärztekammern bemühen sich intensiv um die Versorgung von kranken Flüchtlingen, bringen oft viel ehrenamtliches Engagement mit und haben sich darüber hinaus auch um die Qualifizierung ihrer Mitglieder bemüht, damit Gutachten den formalen und inhaltlichen Anforderungen in jedem Einzelfall gerecht werden. Zu loben ist da z.B. ein Leitfaden der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Der Innenminister scheint dagegen seinerseits Gefälligkeitsgutachten zu erwarten und will weniger medizinische Korrektheit. Genau darum geht es aber, um eine qualifizierte Diagnose, ob im konkreten Fall eine körperliche oder seelische Erkrankung vorliegt und ein Abschiebehindernis darstellt. Der Innenminister ist nicht gut beraten, wenn er in einer Zeit, wo tausende von Flüchtlingen monatelang darauf warten, dass ihr Antrag endlich von seiner Behörde bearbeitet wird, in dieser beschämenden Art und Weise versucht von den noch immer bestehenden Versäumnissen seiner Behörde abzulenken.