Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2017 erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:
 „Auch im Jahr 2017 kämpfen Menschen mit Behinderung noch immer mit großen Zugangshürden bei der gesundheitlichen Versorgung. Nur ein kleiner Teil der Praxisräume ist für Menschen mit Behinderung überhaupt zugänglich und auch barrierefreie Patienteninformationen sind noch immer Mangelware. Ich finde, das ist in einem reichen Land wie Deutschland einfach beschämend.
Medizinische Behandlungszentren sind eine große Chance
Probleme gibt es auch, wenn Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen spezialisierte Ärztinnen oder Therapeuten brauchen. Dazu wurden vor anderthalb Jahren die rechtlichen Grundlagen für spezielle Behandlungszentren geschaffen. Die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) sind eine große Chance, um die spezifischen Behandlungsbedarfe von Menschen mit schwerer Behinderung zu decken und eine gute Gesundheitsversorgung zu garantieren. Die aktuellen Zahlen zum Umsetzungsstand lassen jedoch befürchten, dass die Bundesregierung diese Chance gerade vorbeiziehen lässt.
Denn obwohl die rechtlichen Grundlagen für MZEB nun schon anderthalb Jahre bestehen, wurden trotz vieler Anträge bundesweit bisher nur 15 MZEB bewilligt. In 10 Bundesländern gibt es keinen einzigen positiv beschiedenen Antrag. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen. Immer wieder habe ich mich im Parlament mit Schriftlichen Fragen und einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Umsetzung der MZEB nicht auf der Strecke bleibt. Die aktuellen Zahlen zeigen leider, dass wir weiter Druck ausüben müssen.
Die Bundesregierung darf die MZEB nicht scheitern lassen
Ein Problem ist, dass es keine klaren Kriterien und Maßstäbe zur praktischen Umsetzung und Ausgestaltung der Behandlungszentren gibt. Es ist ausgesprochen selten, dass in einem Gesetz jegliche Konkretisierung für eine neugeschaffene Versorgungsform fehlt. Hier muss die Bundesregierung dringend nachliefern. Bei wichtigen Fragen wie den hohen Erstinvestitionskosten, der personellen Ausstattung oder gar dem bundesweiten Gesamtbedarf an Behandlungszentren hatte die Bundesregierung auf meine Nachfragen keine Antworten parat. Mit ihrer Untätigkeit riskiert sie den Erfolg der MZEB – und nimmt in Kauf, dass die Bedarfe von Patientinnen und Patienten mit Behinderung mal wieder auf der Strecke bleiben.
Auch die Selbstverwaltung ist jetzt gefordert ihrer Pflicht schnell nachzukommen. Es kann nicht angehen, dass die Bewilligung der MZEB nur im Schneckentempo vorangeht. Zudem scheinen sich speziell die Krankenkassen querzustellen. So gelang es bisher erst einer Handvoll MZEB, sich mit den Krankenkassen über die Vergütungen zu einigen. Und selbst die ausgehandelten Vergütungen reichen bei Weitem nicht aus, um den vorgesehenen breiten Leistungsumfang der MZEB anzubieten. Die Medizinischen Behandlungszentren dürfen nicht unter die Räder der Selbstverwaltung geraten.
Deutschland muss die UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen
Es ist nicht hinnehmbar, dass Patientinnen und Patienten mit Behinderung auch neun Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch immer Probleme bei der Gesundheitsversorgung haben. Wir Grüne haben uns im Bundestag mit einem Antrag für eine gute, gerechte und menschenrechtskonforme Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung eingesetzt. Doch die Große Koalition hat unseren Antrag abgelehnt und die Belange von Menschen mit Behinderung mal wieder hinten angestellt.
Gemäß Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen gesundheitlichen Versorgung. Außerdem stehen ihnen Gesundheitsleistungen zu, die speziell wegen ihrer Behinderung benötigt werden und genau auf ihre spezifischen Gesundheitsbedarfe und Beeinträchtigungen zugeschnitten sind. Die MZEB könnten dazu beitragen, diese Anforderung der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu muss die Bundesregierung allerdings aus der Passivhaltung kommen und aktiv dazu beitragen, dass die MZEB ein Erfolg werden. Auch die Selbstverwaltung darf den MZEB keine Steine in den Weg legen. Wichtig ist zudem, dass wir uns gleichzeitig für inklusive Lösungen und Barrierefreiheit in Arztpraxen einsetzen. Das Gesundheitssystem muss so umgestaltet werden, dass alle Menschen es nutzen können – egal ob mit oder ohne Behinderung. Es ist höchste Zeit, eine menschenrechtskonforme gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.“