Zur Anhörung zum „Zugang zur Gesundheitsversorgung“ erklärt Maria Klein-Schmeink:  

Die Pandemie begleitet uns bereits seit fast einem Jahr. Man könnte meinen, dies wäre genug Zeit für die Bundesregierung gewesen, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang für alle Menschen zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu ermöglichen und zu erleichtern. Stattdessen wurde in der heutigen Anhörung sehr deutlich, wie viele Menschen in Deutschland  weiterhin von einer regelhaften Gesundheitsversorgung ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem vulnerable und sozial benachteiligte Personengruppen wie Menschen ohne Krankenversicherung, Wohnungslose oder Menschen ohne Papiere. Ohne die  ehrenamtliche Unterstützung würden viele unversorgt bleiben. Die Corona-Pandemie hat diese Probleme und die Ungleichbehandlung bei der gesundheitlichen Versorgung noch verstärkt. Die Sachverständigen haben aufgezeigt, dass vulnerable Personengruppen oftmals stärker von der Pandemie und ihren Folgen betroffen sind. Sie erkranken häufiger und vor allem schwerer an Covid-19, gleichzeitig haben sie einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung und sind stärker durch die Infektionsschutzmaßnahmen eingeschränkt.

Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung bei diesen besonders schutzbedürftigen Personengruppen sich so aus ihrer Verantwortung stiehlt. Es braucht sowohl kurz- aber auch langfristige und nachhaltige Maßnahmen, dass diese Personengruppen die medizinische Regelversorgung in Anspruch nehmen können, ohne befürchten zu müssen,  auf den Kosten für Testungen, Behandlungen oder Impfungen sitzen zu bleiben oder dass ihnen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen drohen. Nötig sind Konzepte dazu, wie eine angemessene Unterbringung und Quarantänemaßnahmen organsiert und ermöglicht werden können, verbindliche und langfristige Regelungen zur Kostenübernahme und unbürokratische Möglichkeiten wie anonyme Krankenscheine.