Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 (GKV-WSG) (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) bzw. der Honorarreform 2009 wurde durch den bundesweit einheitlichen Eurocent-Orientierungswert je EBM-Punkt (EBM = Einheitlicher Bewertungsmaßstab) und der daraus resultierenden bundesweiten rechnerischen Euro-Gebührenordnung die wesentliche Grundlage für bundesweit einheitliche Preise geschaffen.
Dennoch beauftragt das GKV-Finanzierungsgesetz von 2010 (GKV-FinG) in § 87 Absatz 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) den Bewertungsausschuss aus Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. April 2011 ein „Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen“ vorzulegen. Eine Erklärung, mit welchem Inhalt und welchem Ziel eine Konvergenz herbeigeführt werden soll, findet sich weder im Gesetzestext noch in der Begründung des Gesetzentwurfs. Vor dem Hintergrund der erheblichen Steigerungsraten bei den vertragsärztlichen Vergütungen in den Jahren 2008 bis 2010 stellt sich zudem die Frage, welche Auswirkungen eine solche erneute Reform auf die ambulant-ärztlichen Ausgaben der GKV haben würde. Wir haben nachgehakt.
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[Antwort der Bundesregierung]