Die aktuelle Regelung zum Krankengeld ist für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige unbefriedigend. Eine Gruppe, die davon besonders betroffen ist, sind Künstlerinnen und Künstler. In vielen Fällen ist dies zusätzlich mit prekären Einkommensverhältnissen verbunden. 
Der § 46 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SBG V) sieht vor, dass ein Anspruch auf Krankengeld für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie für unständig und kurzfristig Beschäftigte von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an besteht. Seit 2009 ist ein früherer Bezug von Krankengeld ausschließlich über einen Wahltarif möglich. Diese Wahltarife dürfen seit dem 1. August 2009 jedoch nicht mehr nach Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken differenzieren. Im Jahresdurchschnitt 2011 hatten nur 73 181 Personen aller gesetzlich Versicherten einen Krankengeldwahltarif abgeschlossen. Im Juli 2009 waren es noch 179 514 Personen. Dies zeigt, dass der von der Bundesregierung gewählte Weg eines Wahltarifs wenig zielführend ist, um kurzfristig und unständig Beschäftigten sowie gesetzlich versicherten Selbstständigen eine für ihre Berufssituation angemessene finanzielle Absicherung im Krankheitsfall zu gewährleisten.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die seit 2009 geltenden Krankengeldwahltarife für kurzfristig und unständig Beschäftigte sowie Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen und stattdessen eine Krankengeldregelung analog der bis Ende 2008 bestehenden einzuführen.
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