Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Situation der Heilmittelerbringer erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen müssen erst für ihre Ausbildung und dann für Fortbildungen, die notwendig sind, um eine bestimmte Therapien ausüben zu dürfen, bezahlen. Im Beruf verdienen sie dann, insbesondere, wenn sie selbständig oder bei selbständigen Therapeuten angestellt sind, häufig nicht genug, um eine Familie ernähren, geschweige denn fürs Alter vorsorgen zu können.
Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass sich daran in absehbarer Zeit auch nicht viel ändern wird. Die Abschaffung des Schulgelds wird auf die lange Bank geschoben. Ausbildungsvergütungen sind nicht absehbar. Die Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnsumme, die für die Jahre 2017 bis 2019 ermöglicht wurden, reichen nicht aus, um das Einkommen selbständiger Therapeuten in Einzelpraxen auf das Niveau von angestellten Therapeuten in tariflich gebundenen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern) anzuheben. Zudem gibt es die Möglichkeit, im Rahmen der Heilmittelvereinbarungen auf Landesebene sog. Heilmittelzielvereinbarungen zwischen den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen abzuschließen, mit denen die ärztliche Verordnung von Heilmitteln zu Lasten von Patient*innen und Therapeut*innen begrenzt werden soll. Die Bundesregierung sieht darin kein Problem.
Die Heilmittelerbringer sind die Stiefkinder der Gesundheitspolitik. Nachdem sich in der Pflege langsam die Erkenntnis durchsetzt, dass Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und der Vergütung wichtig für die Qualität der Versorgung von Patient*innen und Pflegebedürftigen sind, leben viele Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen weiterhin am Existenzminimum und darunter.
Der Fachkräftemangel kündigt sich bei den Heilmittelerbringern bereits an. Angesichts unserer alternden Gesellschaft, in der wir dringend auf die Gesundheitsberufe angewiesen sind, ihnen bessere Arbeitsbedingungen gewähren und mehr Verantwortung geben müssen, agiert die Bundesregierung verantwortungslos.
Bei den Heilmittelerbringern regiert das Prinzip der Kostenbegrenzung: beim Schulgeld, bei der Vergütung und bei den Heilmittelzielvereinbarungen. Damit werden Patient*innen wichtige therapeutische Behandlungen vorenthalten.