Die TK nutzt den § 68 des SGB V und stellt ihren Versicherten eine elektronische Gesundheitsakte bereit. Sie macht sich damit zum Vorreiter und nimmt das große Interesse auf, endlich Zugang zu den eigenen Gesundheitsakten zu erhalten. Die Kasse macht damit auch Druck auf die Politik, denn bislang lassen sowohl die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als auch patientenorientierte Anwendungen auf sich warten.
Die große Koalition hat es in der Vergangenheit versäumt, Standards z.B. für eine elektronische Patientenakte festzulegen. Im Gegenteil: sie hat an einer veralteten Konzeption festgehalten, die Versicherten lediglich ein Patientenfach auf der eGK zugesteht, auf das sie aber nur in einer Arztpraxis Zugriff haben. Das ist weder praktisch noch entspricht es den gängigen Nutzungserwartungen, die Bürgerinnen und Bürger z.B. im Umgang mit ihrem Bankkonto kennen.
Gesundheitsminister Jens Spahn muss nun seinen vollmundigen Ankündigungen zur Digitalisierung endlich konkrete Taten folgen lassen. Anspruch und Wirklichkeit liegen dramatisch weit auseinander.