Dem Referentenentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz von Spahn fehlt weiterhin eine Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Spahn gleicht einem Koch, der versucht, eine wachsende Zahl von Zutaten ohne Rezept zu einem schmackhaften Gericht zusammenzurühren.
Spahn setzt vornehmlich auf einige Leuchttürme und öffentlich gut zu vermittelnde Projekte. Doch als Gesundheitsminister wäre es seine Aufgabe, die Potentiale der Digitalisierung für die Lösung von konkreten Versorgungsproblemen von Patientinnen und Patienten zu nutzen und sie zugleich konkret bei der Ausgestaltung zu beteiligen. 
Spahn inszeniert sich als Tempomacher,  kommt aber über die Inszenierung nicht hinaus. So sollen nun endlich die Pflegeeinrichtungen und Heilmittelerbringer Zugang zur Telematikinfrastruktur bekommen können. Doch die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen wie das Gesundheitsberuferegister gibt es noch gar nicht.  Gleiches gilt bei der Freigabe von Daten für medizinische Forschungszwecke. Es ist zu begrüßen, dass Patientinnen und Patienten ihre Daten der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen können. Dazu braucht es jedoch eindeutige gesetzliche Vorgaben und einen klaren Rahmen und nicht nur einen Halbsatz.
Fakt ist außerdem, dass wegen der von Spahn politisch gesetzten Fristen für die elektronische Patientenakte auf die notwendigen Datenschutzeinstellungen für die Versicherten verzichtet wird. Damit wird gleich zu Beginn ein Grundversprechen der elektronischen Akte gebrochen. Hier muss mit dem DVG unbedingt nachgebessert werden, damit die Versicherten zu Beginn als ersten Schritt zumindest grundlegende Datenschutzeinstelllungen selbst vornehmen können. 
Im Referentenentwurf wird erneut versäumt, die Rolle der Patientinnen und Patienten im Prozess der Digitalisierung zu stärken. Im Gegenteil, da Spahn zunehmend die Selbstverwaltung aushöhlt, schwinden die Möglichkeiten zur Beteiligung der Patientinnen und Patienten. 
Kritisch sehen wir überdies die vorgesehene Regelung zur Erstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) durch die gesetzliche Krankenversicherung. Hier zeigt sich, dass Spahn einen falschen Ansatz für die Digitalisierung hat. Es ist richtig, wenn für die Patientinnen und Patienten nutzbringende digitale Anwendungen durch die GKV bezahlt werden. Es ist allerdings nicht sinnvoll, wenn die GKV-Finanzierung als Wirtschaftsförderung durch Investments in Wagniskapitalfonds verstanden wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte Spahn dann besser ins Wirtschaftsministerium wechseln.
Es bedarf mithin besserer Abgrenzungsregelungen für die von der GKV zu finanzierenden Anwendungen. Die Klassen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) sind dafür nicht geeignet. Durch die Regelung im Referentenentwurf werden Anwendungen von den Kassen finanziert die, wären sie analog, nicht in die Regelversorgung gelangen würden. Das ist nicht nachvollziehbar. Überdies halten wir es für ordnungspolitisch falsch, dass BfArM und BMG über das Verfahren zur Zulassung von Apps bestimmen. Dies ist ein weiterer Versuch von Spahn, die Selbstverwaltung zu zerstören.
Problematisch finden wir außerdem, dass Spahn beim DVG sein intransparentes Vorgehen bei der Gesetzesentwicklung fortführt. So werden weitere Regelungen an den Referentenentwurf nachgeschoben, die ursprünglich nicht Teil des Entwurfes waren. Dies betrifft etwa eine Regelung, durch die eine einheitliche Datenbank für alle gesetzlich Versicherten geschaffen werden soll. So wird für die Öffentlichkeit kaum ersichtlich, welche Inhalte der Entwurf eigentlich hat.
Vor diesem Hintergrund machen auch die positiven Ansätze keinen überzeugenden Referentenentwurf mehr aus der Vorlage. Dass sichere elektronische Arztbriefe endlich besser vergütet werden sollen als Faxe ist längst überfällig. Die Förderung von Videosprechstunden ist eher eine zwingend notwendige Anpassung an die Lebensrealität der Menschen im Jahr 2019 als eine innovative Idee. Positiv ist, dass Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, Daten auf Wunsch ihrer Patientinnen und Patienten in die ePA zu stellen. Auch Anwendungen für die ePA wie Mutterpass, Impfausweis oder Zahn-Bonusheft sind zu begrüßen.