Dass Menschen mit Behinderungen von Wahlen ausgeschlossen werden, ist inakzeptabel und widerspricht den Grundsätzen der Gleichstellung. Etwa 85.000 volljährige Deutsche dürfen im September nicht abstimmen, die meisten von ihnen werden umfassend betreut. Dabei wären viele von ihnen durchaus in der Lage,  ihr Wahlrecht auszuüben. 
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion Maria Klein-Schmeink wirft den Unionsparteien und der SPD vor, diesen Menschen Grundrechte vorzuenthalten. "Unseren entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag haben diese Fraktionen nicht zur Abstimmung auf der Tagesordnung zugelassen. Damit wurde die Chance vertan noch rechtzeitig was zu verändern. Ich wüsste gern von meinen Kollegen im Bundestag, warum eigentlich. Gerade weil Behinderte in besonderem Maße, zum Beispiel bei der Finanzierung von Pflegehilfen, von den Entscheidungen des Gesetzgebers abhängig sind, sollte niemand von der Wahl ausgeschlossen werden."  
Die Abgeordnete verweist auch darauf, dass es noch immer große Schwierigkeiten bei der gesundheitlichen Versorgung mehrfach Behinderter gäbe: die im Gesetz neu verankerten spezialisierten Zentren kämen nicht voran.