Trotz aller Beteuerungen hat die Koalition keine tragfähige Lösung für die drückende Belastung mit Haftpflichtprämien für die Hebammen vorgelegt. Auch weiterhin müssen werdende und junge Eltern um ihre Wahlfreiheit in Bezug auf den Geburtsort fürchten und sehen ihre Entscheidungskompetenz beschnitten. Gleichzeitig wird in den Vergütungsverhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband eine Verschärfung der Kriterien für die Erstattung von Hausgeburten debattiert. Damit steht die Hebammenhilfe weiterhin auf der Kippe.
Der Vorschlag der Koalition bedeutet im Wesentlichen nur Einschränkungen: Zukünftig müssen die Kranken- und Pflegekassen bei Geburtsschäden auf ihre Regressansprüche verzichten. Aber nur, wenn der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde, und nur gegenüber freiberuflichen Hebammen bzw. deren Versicherern. Diese Maßnahme wird den Streit darüber anheizen, wer den Schaden verursacht hat und welcher Verschuldensgrad vorlag. Die Situation der Hebammen sowie die Versorgung wird sie um keinen Deut verbessern.
Um die bestehenden Versorgungsstrukturen zu stabilisieren und Raum für die Entwicklung neuer Versorgungsideen zu schaffen, muss die Situation aller Hebammen dauerhaft gesichert werden. Statt die Hebammen in ein Konkurrenzverhältnis zu GynäkologInnen und allen anderen Gesundheitsberufen zu stellen, muss eine gemeinsame Lösung gefunden werden, da alle Gesundheitsberufe mit ähnlichen Problemen kämpfen. Wir schlagen vor, die Übertragung der Regelungsprinzipien der Unfallversicherung auf die Berufshaftpflicht für alle Gesundheitsberufe zu übertragen.