Zur Verschiebung des Termins des Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie und die Konsequenzen erklärt Maria Klein-Schmeink:
Die neue Heilmittelrichtlinie hätte wesentliche bürokratische Erleichterungen für Therapeuten gebracht. Ihr Inkrafttreten wird nun aufgrund von Problemen bei der Zertifizierung der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware verschoben. Die Folgen dürfen nun nicht den Heilmittelerbringern aufgeladen werden. Besonders prekär ist, dass damit auch die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung verschoben werden müssen, denn damit verzögern sich auch die Preisverhandlungen.
Für die Heilmittelerbringer, die sich in der Corona-Pandemie ohnehin in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, bedeutet das weiterhin einen erhöhten Bürokratieaufwand und vor allem geringere Einnahmen. Das darf nicht passieren, denn die Anpassung war mehr als überfällig. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnell eine Lösung zu schaffen. Sie muss eine Übergangsregelung schaffen und zudem das Inkrafttreten der bundesweiten Rahmenverträge beschleunigen. Geregelt werden könnte das z.B. im Versorgungsverbesserungsgesetz.